NATURFREUNDEHAUS FRITZ BOHNE GELSENKIRCHEN

WILLKOMMEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hausaufnahmevertrag (Stand: 08.09.2017)

1. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung und alle damit zusammenhängenden Leistungen.
  2. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.

II. Vertragsabschluss, -partner

  1. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Naturfreundehaus Gelsenkirchen das Angebot des Kunden zum Vertragsschluss annimmt und dem Kunden dies in Textform bestätigt.
    Sollte eine Bestätigung in Textform im Einzelfall nicht möglich sein, genügt auch die telefonische Bestätigung durch das Haus.
  2. Vertragspartner sind das Naturfreundehaus Gelsenkirchen und der Kunde, der die Leistung des Haus in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Haus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hausaufnahmevertrag.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Haus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von Ihm in Anspruch
    genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Haus zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hauses an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Kommt es nach dem Abschluss des Vertrages zu einer Mehrwertsteuererhöhung, so gilt der zurzeit der Zimmernutzung geltende Mehrwertsteuersatz.
  4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung drei Monate und erhöht sich der vom Haus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung, so kann das Haus den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Das Haus ist berechtigt, die verbindliche Reservierung des Zimmers von der Leistung einer Anzahlung abhängig zu machen. Das Haus kann auch noch nach Vertragsschluss eine angemessene Anzahlung verlangen.
  6. Der vom Kunden zu zahlende Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Anreise des Kunden fällig und zu begleichen. Vom Haus geforderte Anzahlungen sind bis zu dem jeweils vom Haus angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen.
  7. Das Haus ist berechtigt, jederzeit – auch nach Übernahme des Zimmers – Vorauszahlung des vollen Preises oder Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn es Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden hat. Bei Aufenthalten von mehr als sieben Tagen oder Forderungen von über EUR 750,00 für bereits erbrachte Leistungen kann das Haus auch Zwischenabrechnungen erteilen, die sofort zur Zahlung fällig sind.
  8. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit auch nur einer Rechnung ist das Haus berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen, wenn das Haus den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung angedroht hat.
  9. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Haus in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Haus angezeigt wird.

IV. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

  1. Dem Kunden steht ein Aufrechnungsrecht gegen Forderungen des Haus nur zu, wenn seine
    Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Haus anerkannt sind.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, als der Anspruch des Haus und der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

V. Rücktritt des Naturfreundehaus Gelsenkirchen

  1. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Haus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hauses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine Anzahlung (vgl. III Nr. 5) oder eine Vorauszahlung (vgl. III Nr. 7) auch nach Verstreichen
    einer vom Haus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Haus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Naturfreundehaus Gelsenkirchen berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten,
    beispielsweise falls
    – höhere Gewalt oder andere vom Haus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    – Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    – das Haus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Haus in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
    des Hauses zuzurechnen ist;
    – der Kunde ohne Zustimmung des Hauses das Zimmer einem Dritten zur Nutzung überlässt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Rücktritt des Kunden

  1. Ein Rucktrittsrecht des Kunden besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages zwischen dem Haus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde nur bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne
    Zahlungs- oder Schadensersatzanspruche des Haus auszulösen.
  2. Andernfalls ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Entgelts auch dann verpflichtet, wenn er die Leistung des Haus nicht in Anspruch nimmt. Das Haus hat dabei die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  3. Dem Haus steht es frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vereinbarten Preises bei Buchung des Zimmers mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die tatsächlich eingesparten Aufwendungen höher sind.

VII. Zimmerübergabe, -rückgabe und Überlassung

  1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  2. Sofern nicht im Voraus eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer bereits im Voraus vollständig bezahlt wurde bzw. dem Haus vom Kunden eine Kreditkartennummer mitgeteilt wurde, die eine Abbuchung des Zimmerpreises auch bei Nichterscheinen des Kunden ermöglicht, hat das Haus das Recht, das gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Kunde
    hat in diesem Fall keine Ansprüche gegen das Haus.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Haus spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Haus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr EUR 70,00 in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr können 100% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei,
    nachzuweisen, dass dem Haus kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Weitergehende mögliche Schadensersatzansprüche des Hauses bleiben unberührt.
  4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hauses. Sollte das Haus einer solchen Unter- oder Weitervermietung nicht zustimmen, so begründet dies kein Rücktrittsrecht des Kunden.

VIII. Ablehnungsrecht / Verweisungsrecht

  1. Das Naturfreundehaus Gelsenkirchen ist berechtigt, einem Kunden den Zugang zum Haus und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Kunden die begründete Sorge besteht, dass der Kunde unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht oder sich gegenüber dem Hauspersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält. Das Haus ist berechtigt, einen Kunden aus dem Haus zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er wiederholt die Ruhe stört, andere Kunden oder das Hauspersonal belästigt oder beleidigt.

IX. Haftung des Naturfreundehauses Gelsenkirchen

  1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Naturfreundehauses Gelsenkirchen nach § 536 a BGB wird ausgeschlossen.
  2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
    gestellt wird, übernimmt das Haus keine Obhut für das abgestellte Fahrzeug und darin gelagerte Sachen; es kommt also kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Haus haftet dementsprechend nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, es sei denn, das Haus hätte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
  3. Für Schäden an sonstigen eingebrachten Sachen des Kunden haftet das Haus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Haussafe aufbewahrt werden. Das Haus empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, sollte ein Haussafe vorhanden sein.
  4. Für Vermögensschäden des Kunden haftet das Haus grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Haus haftet abweichend hiervon bei Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern es schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  5. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund.
  6. Alle Ansprüche gegen das Haus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von der Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände und des Schuldners in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Haus oder einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden beruhen.

X. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hauses.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im  kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hauses  Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
    entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.